
Über Notar Dr. Neuhöfer
Dr. Stefan Neuhöfer wurde in Schweinfurt geboren und wuchs im Schweinfurter Umland auf.
Das Studium der Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung schloss er 2015 mit einem Master of Laws (LL.M., Glasgow) und 2018 als Diplom-Jurist und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) ab.
Auf die Referendarzeit mit Stationen in Bayreuth, München und Honkong (bis 2020) folgt die Promotion an der EBS Wiesbaden (2022).
Von 2021 bis 2025 war Dr. Neuhöfer Notarassessor mit Stationen in Weißenhorn und München.

Über Notar Dr. Neuhöfer
Dr. Stefan Neuhöfer wurde in Schweinfurt geboren und wuchs im Schweinfurter Umland auf.
Das Studium der Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung schloss er 2015 mit einem Master of Laws (LL.M., Glasgow) und 2018 als Diplom-Jurist und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) ab.
Auf die Referendarzeit mit Stationen in Bayreuth, München und Honkong (bis 2020) folgt die Promotion an der EBS Wiesbaden (2022).
Von 2021 bis 2025 war Dr. Neuhöfer Notarassessor mit Stationen in Weißenhorn und München.
Dozent & Publizist
Dr. Neuhöfer ist als Dozent unter anderem bei der Fortbildung von Notarfachangestellten (für die Notarkasse AdÖR) und die Justiz tätig.
Er publiziert regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen mit einem Schwerpunkt im Immobilien- und Gesellschaftsrecht in renommierten Medien, unter anderem NZG, DStR, MittBayNot und ZfIR.
Autor
Zudem ist Dr. Neuhöfer (Mit-)Autor diverser renommierter Fachpublikationen und Bücher, unter anderem
- Grziwotz/Raude, Kölner Formularbuch Familienrecht (Kapitel zu nachehelichem Unterhalt, gemeinsam mit J. Bühler),
- Beck’scher Online-Großkommentar zum GmbH-Gesetz (§§ 6, 14 GmbHG),
- Heinemann, Kölner Formularbuch Grundstücksrecht (Kapitel zum Eigentum an Immobilien und Gesellschaftsrechtlichen Erwerbsvorgängen seit der 4. Auflage),
- Ring/Grziwotz, Praxishandbuch Personengesellschaftsrecht (Kapitel zur GmbH & Co KG, gemeinsam mit G. Wohnig, erscheint voraussichtlich 2026 in neuer Auflage),
- Beck’scher Online-Kommentar zum Aktiengesetz (§§ 2, 3, 4, 6, 7,11, 14, 31, 32, 33, 33, 34, jeweils gemeinsam mit C. Linke, erscheint voraussichtlich 2026).